Autohaus in Hanstedt
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Erheblicher Schaden durch Wischmop

Pumpwerk Döhle
Unerlaubte Entsorgung verursacht teure Reparatur
 
Döhle. 12.03.2026. Knapp ein halbes Jahr nach der letzten Mitteilung der Samtgemeinde zu Verstopfungen im Schmutzwasserkanal ist durch die Entsorgung eines Wischmops ein großer Schaden an einem Pumpwerk (kleines Foto der SG Hanstedt) in Döhle entstanden. Die derzeitige Kostenschätzung für die Reparatur der Pumpe geht von einem Schaden von bis zu 12.000 € aus.

In den Abwasserkanal dürfen weder ein Wischmop noch Bodenreinigungstücher (z.B. Swiffer), Gesichtsreinigungstücher, Babypflegetücher, Wattepads, Wattestäbchen sowie feuchte Toilettentücher geworfen werden. Auch feuchte Toilettentücher gehören nicht in die Toilette, weil diese Tücher anders wie normales Toilettenpapier im Abwasserkanal nicht zerfallen. Weiterhin wurden teilweise größere Fettansammlungen festgestellt.
 
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Die Samtgemeinde weist wegen dieses unverständlichen Anlasses erneut auf die Inhalte der Abwasserbeseitigungssatzung hin. Gemäß der Satzung ist das Einleiten von Abwasser oder anderen Stoffen, die die Abwassereinrichtungen, das Abwassernetz oder die Gewässer belasten könnten, streng untersagt. Dazu gehören insbesondere:
  • Fett, Öle und speiseölhaltige Stoffe, Chemikalien, Lösungsmittel sowie lösliche oder schwer abbaubare Substanzen
  • Erd- und Bodenverunreinigungen, Schlämme oder Feststoffe
  • Stoffe, die das Abwassersystem verstopfen, beeinträchtigen oder gefährden
Fehlverhalten können mit Bußgeldern belegt werden und die Samtgemeinde kann den Verursacher zum Schadenersatz heranziehen.
 
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"Vermeiden Sie das Einleiten jeglicher unzulässiger Stoffe in das Abwassernetz, halten Sie sich bitte an die geltenden Bestimmungen der Schmutzwassersatzung und fragen Sie mich, sollten Sie sich in dem einen oder anderen Fall nicht sicher sein", so Fachbereichsleiter Horst-Elert Stödter in einem Appell.

Deshalb macht die Samtgemeinde hiermit nochmals auf die Vorgaben der Abwasserbeseitigungssatzung aufmerksam. Nur durch Einhaltung der Einleitbestimmungen kann eine sichere und kostengünstige Abwasserentsorgung gewährleistet werden. Verstöße Einzelner erhöhen die Abwassergebühren für alle! Allein dieser Schaden in Höhe von 12.000 Euro wird sich bei der nächsten Gebührenkalkulation mit ca. 10 Cent niederschlagen, so die Ankündigung der Verwaltung.