Autohaus Hanstedt
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Rathausplatz - Umgestaltung startet

Bauarbeiten beginnen am 20.03.2023
 
Hanstedt. 13.03.2023. Der Rathausvorplatz der Samtgemeinde Hanstedt macht zwar optisch durchaus noch etwas her, ist mit seinem unwegsamen Kopfsteinpflaster für viele Besucher:innen aber eine Herausforderung und die Lage der Brunnensteine mach das Ein- und Ausparken nicht einfach. Mit Erfolg hat sich die Samtgemeinde bereits 2022 um Fördermittel aus dem Programm „Perspektive Innenstadt“ des Landes Niedersachsen beworben, nach Vorliegen des Fördermittelbescheides der NBank greift nun ein straffes Zeitmanagement für die Maßnahme.

Was soll geschehen? Auf dem Rathausvorplatz soll eine Trennung zwischen PKW-Verkehr und den Fußgängern hergestellt werden. Im fußläufigen Bereich soll ein barrierefreier, multifunktionaler Platz gebaut werden, dafür wird der Brunnen verlegt und die Beleuchtung des Platzes energetisch auf den neusten Stand gebracht und verbessert. Die alten Brunnensteine, die aus den Fundament der ehemaligen Bäckerei stammen, die vor dem Rathaus an dieser Stelle stand, werden sowohl für den neuen Brunnen als auch zur Abgrenzung zur Rathausstraße weiter verwendet.
 
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Bereits am 17.03.2023 wird der Bauzaun für den ersten Bauabschnitt aufgestellt. Dafür müssen sämtlichen PKW-Stellplätze vor und linksseitig vom Rathaus gesperrt werden. Die fußläufige Erreichbarkeit des Haupteinganges wird weiterhin gewährleistet.

Samtgemeindebürgermeister Olaf Muus bittet alle Besucher:innen des Rathauses um Verständnis, dass für die Zeit der Baumaßnahme nur eingeschränkt Parkplätze zur Verfügung stehen. Muus freut sich aber, dass nach Fertigstellung nicht nur der barrierefreie Zugang, insbesondere für ältere Menschen mit Rollatoren oder auch dem Rollstuhl unproblematisch möglich sein wird, sondern sich insgesamt die Aufenthaltsqualität erhöht und damit auch der Ortskern weiter aufgewertet werden könne. Der Aufwand für die Umgestaltung ist mit rund 227.000 € Investitionsvolumen kein Schnäppchen, umso schöner sei es jedoch, so Muus weiter, dass der Fördermittelbescheid eine Förderung von rd. 90 % vorsehe.